Rechtsanwalt Jürgen Krause Ihr Ansprechpartner zum Wohnungseigentumsrecht
Auch im Bereich des Wohnungseigentumsrechts (WEG) gab es eine Vielzahl von wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Zuletzt wurden auch durch die Reform des WEG-Rechts zahlreiche Gesetzesänderungen/-ergänzungen vorgenommen. Unsere Beratung von Wohnungseigentümern, aber auch von zahlreichen Verwaltern, wird immer mehr in Anspruch genommen, da sich das WEG-Recht regelmäßig ändert und weiterentwickelt. Da auch im WEG-Recht Fristen zu beachten sind, so insbesondere die Anfechtungsfrist für Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft von einem Monat ab der durchgeführten Eigentümerversammlung ist eine schnelle anwaltschaftliche Beratung zwingend erforderlich.
Beratung zu folgenden Themen im Wohnungseigentumsrecht u.a.:
- Beschlussanfechtung
- Verhältnis der Wohnungseigentümer
- Sonder-/Gemeinschaftseigentum
- Verwalter und Verwaltungsbeirat
- Eigentümerversammlung, Stimmrecht, Regelungsinstrumente der Eigentümer
- Entziehung von Wohnungseigentum
- bauliche Veränderungen, zweckwidrige Nutzung
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