Verkehrsrecht Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Christian Huber
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Huber, ist in unserer Kanzlei Ihr Ansprechpartner für sämtliche Bereiche des Verkehrsrechts und berät Sie in folgenden Bereichen u.a.:
- bei der Unfallschadensabwicklung, insbesondere auch bei Personenschäden und der sich daraus womöglich ergebenden Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, etc.
- im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, wie z. B. beim zu schnell Fahren, beim nicht Einhalten des erforderlichen Abstands, beim Rotlichtverstoß, etc.
- im Verkehrsstrafrecht, z. B. beim Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr, der Straßenverkehrsgefährdung, der Unfallflucht
- im Fahrerlaubnisrecht, wie z.B. bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol und/oder Drogen
- im Autokaufrecht, wie z.B. bei der Geltendmachung von Sachmängelansprüchen
- bei sämtlichen Problemen mit Ihrer Kfz-Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung
Rechtsanwalt Christian Huber hat den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht bereits im Jahre 2005 erworben und verfügt aufgrund ständiger Weiter- und Fortbildung im Verkehrsrecht über besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht.
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Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT*),
erfolgreiche Teilnahme an dem Fachanwaltslehrgang für Bau- und Architektenrecht und Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht
*Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.