Rechtsanwalt Jürgen Krause
Ihr Ansprechpartner zum
Wohnungseigentumsrecht
Beratung zu folgenden Themen im Wohnungseigentumsrecht u.a.:
- Beschlussanfechtung
- Verhältnis der Wohnungseigentümer
- Beschlussanfechtung
- Verhältnis der Wohnungseigentümer
- Sonder-/Gemeinschaftseigentum
- Verwalter und Verwaltungsbeirat
- Eigentümerversammlung, Stimmrecht, Regelungsinstrumente der Eigentümer
- Entziehung von Wohnungseigentum
- bauliche Veränderungen, zweckwidrige Nutzung
Auch im Bereich des Wohnungseigentumsrechts (WEG) gab es eine Vielzahl von wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Zuletzt wurden auch durch die Reform des WEG-Rechts zahlreiche Gesetzesänderungen/-ergänzungen vorgenommen. Unsere Beratung von Wohnungseigentümern, aber auch von zahlreichen Verwaltern, wird immer mehr in Anspruch genommen, da sich das WEG-Recht regelmäßig ändert und weiterentwickelt. Da auch im WEG-Recht Fristen zu beachten sind, so insbesondere die Anfechtungsfrist für Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft von einem Monat ab der durchgeführten Eigentümerversammlung ist eine schnelle anwaltschaftliche Beratung zwingend erforderlich.
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