Rechtsanwalt Christian Huber
Ihr Ansprechpartner zum Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT*)
Erbrecht
Bei allen Fragen im Bereich des Erbrecht hilft Ihnen in unserer Kanzlei gerne Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT* Rechtsanwalt Christian Huber.
Fachanwalt für Erbrecht Christian Huber ist daher Ihr Ansprechpartner in Fragen der Testamentsgestaltung sowie der vorweggenommenen Erbfolge, um für Sie optimierte Gestaltungsvarianten zu finden.
Immer noch setzen sich viel zu wenige Menschen mit Ihrer Nachfolgeregelung auseinander und schieben diese leider oft zu lange hinaus. Den meisten Leuten ist nicht bewusst, dass sie durch Nichthandeln ebenfalls bereits eine Nachfolgeregelung, nämlich die das bürgerliche Gesetzbuch vorgibt, getroffen haben. Selbst wenn die im bürgerlichen Gesetzbuch vorgegebene Erbfolgeregel den Wünschen des Erblassers entsprechen mag, kann sich durch die sich daraus meist ergebende sog. Erbengemeinschaft aus den Abkömmlingen und/oder dem Ehegatten viele Probleme ergeben. Sämtliche Nachlassgegenstände, nicht nur Immobilien, stehen dann den erbengemeinschaftlichen Mitgliedern gemeinsam zu und werden gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Die Erben haben den Nachlass gemeinschaftlich zu verwalten und auf eine Auseinandersetzung hinzuwirken. Dies bedeutet, dass es womöglich bei Uneinigkeit bis zur Teilungsversteigerung des Familienanwesens kommen kann. Dies bewirkt ein erhebliches Konfliktpotential, was sich meist in langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren manifestiert. Nach Auffassung von Herrn Fachanwalt für Erbrecht Christian Huber sollten möglichst bereits im Vorfeld derartige Konflikte durch Fertigung von letztwilligen Verfügungen oder vorweggenommenen Erbfolgeregelungen vermieden werden. Überhaupt unberücksichtigt bleibt in der heutigen Zeit auch das der nichteheliche Lebenspartner ohne eine letztwillige Verfügung überhaupt keine erbrechtlichen Ansprüche nach der gesetzlichen Erbfolgeregelung zustehen. Auch hier ist dringend Handlungsbedarf von Nöten.
Rechtsanwalt Christian Huber steht Ihnen aber nicht nur in Fragen der Fertigung von letztwilligen Verfügungen und Schenkung zu Lebzeiten, sondern u.a. auch in Fragen der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüche bzw. der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, im Erbscheinsverfahren sowie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung.
Weiter kann Rechtsanwalt Christian Huber als zertifizierter Testamentsvollstrecker auch Ihren Willen nach Ihrem Tode dauerhaft als Testamentsvollstrecker durchsetzen. Auch hier sind zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, wie auch der Schutz Ihres Vermögens vom Zugriff von Gläubigern möglich.
Rechtsanwalt Christian Huber berät und vertritt Sie im Bereich des Erbrechts insbesondere:
- bei der Testamentsgestaltung
- bei Fragen der Erbauseinandersetzung
- bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- im Erbscheinsverfahren
Für ein ausführliches Beratungsgespräch steht Ihnen Rechtsanwalt Christian Huber jederzeit gerne zur Verfügung.
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Fachanwalt für Verkehrsrecht, erfolgreiche Teilnahme an dem Fachanwaltslehrgang für Bau- und Architektenrecht und Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht
*Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.